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Wegbeschreibung zum Amtsgericht Emmendingen, Hauptgebäude, Karl-Friedrich-Straße 25



Mit dem Zug       

Fahrplanauskunft:  www.reiseauskunft.bahn.de

Aus Richtung Offenburg oder Freiburg kommend, verlassen Sie den Bahnhofsbereich über die Brücke in Richtung 'Corneliapassage'. Nach der Brücke gehen Sie die Straße "An der Stadtmauer" entlang, vorbei an dem "Neuen Rathaus / der Stadtbibliothek“. Bei dem "Wasserkraftwerk am Tor" wenden Sie sich nach links und gehen etwa 200 m die Karl-Friedrich-Straße entlang. Sie sehen dann das Amtsgerichtsgebäude etwas zurückgesetzt am Ende einer Rasenfläche.


Mit dem Bus    

Fahrplanauskunft : www.rvf.de

Unmittelbar vor dem Amtsgericht befindet sich eine Haltestelle des RVF.

 

Mit dem Pkw oder Motorrad

... aus Richtung Offenburg auf der Autobahn A5 kommend, verlassen Sie diese an der Anschlussstelle Riegel und folgen der Beschilderung nach Emmendingen. Nach Erreichen des Ortsschildes von Emmendingen folgen Sie dann der Beschilderung „Stadtmitte“.  *

... aus Richtung Freiburg auf der Autobahn A5 kommend, verlassen Sie diese an der Anschlussstelle Freiburg-Nord und folgen der Beschilderung bis Emmendingen. Der Stadtumfahrung, auf der Sie sich damit automatisch befinden, weiter folgend, passieren Sie den "Festplatz", den "Handelshof" und biegen an der nächsten Ampel nach dem „Handelshof“ nach rechts ab. Sie unterqueren dann die Rheintalbahnstrecke und biegen an der zweiten Abbiegemöglichkeit nach der Unterführung nach rechts in die Karl-Friedrich-Straße ein. * 

*  Etwa 100 m nach dem Kreisverkehr auf Höhe des Telekom-Gebäudes sehen Sie auf Höhe der Fußgängerampel rechter Hand das Amtsgerichtsgebäude. Parkmöglichkeiten (mit Parkuhr) finden sich entlang der Karl-Friedrich-Straße, bei einem längeren Aufenthalt kann sich eine Nutzung der Halbtiefgarage in der Steinstraße empfehlen. Hierzu biegen Sie vor der Fußgängerampel nach links in die Steinstraße ein. Die Einfahrt zur Halbtiefgarage kommt nach wenigen Metern.

Allgemeine Hinweise

  1. Für Rückfragen, die Ihre Verhinderung oder den Gegenstand der Vernehmung betreffen,  stehen wir Ihnen telefonisch unter der im Briefkopf angegebenen Telefondurchwahl gerne zur Verfügung.
  2. Die Sitzungssäle und Richterzimmer befinden sich in der 1. und 2. Etage des Hauptgebäudes. Lediglich Richterzimmer H1 befindet sich im EG des Hinterhauses.
    Sollten Sie aufgrund einer Behinderung Treppen nicht gehen können, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit, damit wir entsprechende Vorkehrungen treffen können.
  3. Für Fragen rund um das Thema Zeugenauslagen wenden Sie sich bitte an Frau Wehrle, Tel. 07641/96587-835 oder an Frau Krumm, Tel. 07641/96587-804. Hinweise bietet Ihnen auch das beigefügte Merkblatt für Zeugen.
  4. Generell gilt, dass Sie als Zeuge gebeten werden, bis zum Aufruf der Sache vor dem in der Ladung genannten Raum zu warten. Es ist leider möglich, dass sich einzelne Termine unvorhergesehen verzögern. Bitte berücksichtigen Sie dies etwas bei Ihrer Zeitplanung.
  5. Fürsorglich möchten wir auch darauf hinweisen, dass wir in der Behörde leider keine Verpflegungsmöglichkeit anbieten können.
    Gerade bei einem Aufenthalt mit Kindern bitten wir Sie deshalb, eventuell benötigte Getränke und Speisen mitzubringen.

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