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Sachbearbeitung

Die Bearbeitung von Eintragungsanträgen obliegt Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. Über die Reihenfolge der Bearbeitung der Anträge entscheidet der zuständige Grundbuchsachbearbeiter weisungsfrei. Grundsätzlich werden dabei Anträge auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung oder Grundschuldbestellungen vorrangig bearbeitet. Im Übrigen wird bei der Festlegung der Bearbeitungsreihenfolge auch das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten beachtet, sofern dies aus dem Antrag oder sonst ersichtlich ist. Aussagen zu den Bearbeitungszeiten sind wegen der Vielgestaltigkeit der Sachverhalte nicht möglich.

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