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Auskünfte

Telefonische Auskünfte aus dem Grundbuch können grundsätzlich nur im Ausnahmefall erteilt werden. Die beim Grundbuchamt weiter geführten Grundstücks- und Eigentümerregister sowie die Namens- und Adressregister in FOLIA sind nicht öffentlich. Auskunft daraus kann nicht erteilt werden. Das amtliche Verzeichnis der Grundstücke (Liegenschaftskataster) wird bei den Vermessungsämtern in digitaler Form geführt.

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